Mangels Substantiierung von unbekannter Urheberschaft oder Rechteabtretungen fehlt eine Aktivlegitimation aus URG
Mangels Substantiierung von unbekannter Urheberschaft oder Rechteabtretungen fehlt eine Aktivlegitimation aus URG
Mangels Substantiierung von unbekannter Urheberschaft oder Rechteabtretungen fehlt eine Aktivlegitimation aus URG
I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)
Die A.__ AG betreibt u.a. einen mit Werbeeinnahmen finanzierten Online-Nachrichtendienst «X___». Am 18. Oktober 2019 reichte sie beim Handelsgericht des Kantons Zürich Klage ein, einerseits gegen eine B.__ AG, welche im Rahmen einer Mediendatenbank im Volltext Presseartikel aus Zeitungen, Zeitschriften ihrer Gesellschafter sowie ausgewählte internationale Pressetitel übernimmt und anderseits gegen eine C.___ AG (Tochtergesellschaft der B.__ AG), die ebenfalls im Rahmen einer Mediendatenbank gegen Bezahlung der Öffentlichkeit Medienartikel zugänglich macht, welche sie direkt von den Gesellschaftern der B.___ AG bezieht. Grund für die Klage – u.a. auf Schadenersatz – war der Vorwurf, die beiden Beklagten hätten vom 1. Oktober 2000 bis 10. Oktober 2017 ohne klägerisches Einverständnis aus dem Nachrichtendienst «X___» 10'398 urheberrechtlich geschützte Artikel in ihren eigenen Datenbanken erfasst und zum Verkauf angeboten. Mit Urteil vom 6. September 2021 wies das Handelsgericht diese Klage ab; dies u.a. mit der Begründung, die A.__ AG sei gar nicht aktivlegitimiert; denn sie habe (insbes. mangels Darlegung...
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