Beschwerde gegen das Urteil B-2092/2020 des Bundesverwaltungsgerichts betr. Gesuch um Akteneinsicht in eine nationale Patentanmeldung
Beschwerde gegen das Urteil B-2092/2020 des Bundesverwaltungsgerichts betr. Gesuch um Akteneinsicht in eine nationale Patentanmeldung
Beschwerde gegen das Urteil B-2092/2020 des Bundesverwaltungsgerichts betr. Gesuch um Akteneinsicht in eine nationale Patentanmeldung
I. Ausgangslage (ausgewählte Aspekte)
Mit E-Mail vom 8. Januar 2020 beantragte der Beschwerdeführer, es sei ihm Akteneinsicht in eine nicht veröffentlichte Schweizer Patentanmeldung zu gewähren. Diese war am 1. Februar 2008 beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (nachfolgend: IGE oder Vo-rinstanz) eingereicht und mit Schreiben vom 4. Mai 2010 zurügezogen worden, bevor deren Veröffentlichung erfolgt war.
Zur Begründung machte der Beschwerdeführer geltend, er sei im Zeitpunkt, als die ursprüngliche Anmelderin das Patent im Jahr 2008 angemeldet habe, Aktionär derselben gewesen und habe damals zudem ein Anrecht auf einen Sitz im Verwaltungsrat der Gesellschaft gehabt.
Mit Verfügung vom 18. März 2020 wies das IGE das Gesuch um Akteneinsicht ab, «weil "der Gesuchsteller" keine der in Art. 90 der Patentverordnung vorgesehenen Voraussetzungen erfülle. So sei dieser weder aktuell registrierter Anmelder noch Vertreter desselben. Ebenso wenig habe er geltend gemacht, dass ihm der Anmelder die Verletzung seiner Rechte aus der Anmeldung vorwirft oder dass ihn der Anmelder vor solcher Verletzung warnt. Auch über die Zustimmung des...
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