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Zeitpunkt der Geltendmachung des Nichtgebrauchs

Zeitpunkt der Geltendmachung des Nichtgebrauchs

Jurisprudence
Markenrecht

Zeitpunkt der Geltendmachung des Nichtgebrauchs

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Der vorliegende Fall betrifft zwar ein Widerspruchsverfahren. Das Urteil selbst behandelt jedoch primär die Frage zeitlicher Vorgaben für Nichtgebrauchseinreden. Dabei lag folgender Sachverhalt vor: Die Widerspruchsgegnerin erhob die Nichtgebrauchseinrede in ihrer ersten Stellungnahme. Jedoch lief die Karenzfrist für den Gebrauch der Widerspruchsmarke in diesem Zeitpunkt noch. Immerhin trat der Fristablauf aber noch vor dem Entscheid des IGE über den Widerspruch ein. In diesem Zusammenhang führte das IGE aus, gemäss Rechtsprechung des BVGer hätte es die Einrede des Nichtgebrauchs trotz noch laufender Karenzfrist beachten müssen, da diese Frist noch während des vorinstanzlichen Verfahrens endete. Das IGE habe sich jedoch dagegen entschieden, weil nach seiner Ansicht ein solches Vorgehen gegen die Rechtsprechung des BGer verstossen würde. Gegen die Nicht-Behandlung der Einrede des Nichtgebrauchs erhob die Widerspruchsgegnerin Beschwerde beim BVGer.

Rückweisung des Falles an die Vorinstanz zur Prüfung des Gebrauchs der Widerspruchsmarke

II. Erwägungen unter dem Aspekt des Zeitpunkts der Nichtgebrauchseinrede (Auszug /...

iusNet IP 17.12.2023

 

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