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Die Zeichen «SWISS+CLUSIV» sowie «SWISS+CLUSIV (fig.)» sind kompatibel mit dem Schutz der Rotkreuzembleme

Die Zeichen «SWISS+CLUSIV» sowie «SWISS+CLUSIV (fig.)» sind kompatibel mit dem Schutz der Rotkreuzembleme

Jurisprudence
Markenrecht

Die Zeichen «SWISS+CLUSIV» sowie «SWISS+CLUSIV (fig.)» sind kompatibel mit dem Schutz der Rotkreuzembleme

I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)

Am 13. April 2016 stellte die deutsche Matratzen Concord GmbH beim IGE ein Markeneintragungsgesuch für das Wortzeichen «SWISS+CLUSIV» sowie die Wort-/Bildmarke «SWISS+CLUSIV (fig.)» mit folgendem Aussehen

beide mit Beanspruchung von Waren der Klassen 10, 20 und 24 sowie Dienstleistungen der Klasse 35. Nach einer Beanstandung durch das IGE erfolgte u.a. eine Reduktion auf diverse Bettwaren und damit zusammenhängende Dienstleistungen sowie eine geografische Einschränkung auf schweizerische Herkunft. Mit Verfügungen vom 10. Januar 2018 wies das IGE die beiden fraglichen Gesuche dennoch ab, im Wesentlichen unter Hinweis auf das Rotkreuzgesetz und eine mit dem Emblem des Roten Kreuzes verbundene Verwechslungsgefahr. Gegen diese Entscheide erhob die Matratzen Concord GmbH am 9. Februar 2018 Beschwerden beim BVGer.

Gutheissung der Beschwerden

Vorbemerkung: Die Hinweise im Urteil auf das Wappenschutzrecht werden untenstehend nicht aufgegriffen, weil das Gericht diesen...

iusNet IP 23.08.2021

 

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