Das Zeichen «[Fisch] (fig.)» gilt im Zusammenhang mit der kommerziellen Verwendung trotz seiner Verwandtschaft mit einer Abbildung mit religiösem Inhalt als markenschutzfähig
Das Zeichen «[Fisch] (fig.)» gilt im Zusammenhang mit der kommerziellen Verwendung trotz seiner Verwandtschaft mit einer Abbildung mit religiösem Inhalt als markenschutzfähig
Das Zeichen «[Fisch] (fig.)» gilt im Zusammenhang mit der kommerziellen Verwendung trotz seiner Verwandtschaft mit einer Abbildung mit religiösem Inhalt als markenschutzfähig
I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)
Mit Anmeldung vom 22. Juli 2016 beanspruchte die Richemont International SA, Villars-sur-Glâne, (mit Gesuchsnummer Nr. 58809/2016) das Zeichen «[Fisch] (fig.)» für Waren der Klasse 14 «Horlogerie et instruments chronométriques; montres; chronomètres; pendules (horlogerie); boîtiers de montres; cadrans (horlogerie); mouvements d’horlogerie; réveille-matin» mit folgendem Aussehen:
Per Verfügung vom 18. Juni 2018 wies das IGE das betroffene Gesuch ab, im Wesentlichen mit der Begründung, die kommerzielle Verwendung deR in Rede stehenden, einer Abbildung mit religiösem Inhalt gleichkommenden Darstellung sei wegen Verstosses gegen die guten Sitten nicht schutzfähig. Gegen diesen Entscheid erhob die Richemont International SA am 16. August 2018 Beschwerde vor BVGer.
Gutheissung der Beschwerde
II. Erwägungen (Auszug / teilweise mit wörtlichem Zitat)
1. Grundsätzliches:
a) Gemäss Art. 2 Bst. d MSchG ist der Markenschutz ausgeschlossen u.a....
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