Rückweisung eines Urteils betreffend Verletzung der Rechte an der Volkswagen-Formmarke «Bulli» (VW Bus T1)
Rückweisung eines Urteils betreffend Verletzung der Rechte an der Volkswagen-Formmarke «Bulli» (VW Bus T1)
Rückweisung eines Urteils betreffend Verletzung der Rechte an der Volkswagen-Formmarke «Bulli» (VW Bus T1)
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Volkswagen ist u.a. Inhaberin einer am 12. Juli 2006 registrierten deutschen Formmarke mit folgendem Erscheinungsbild
und Beanspruchung von diversen Fahrzeugen der Klasse 12 sowie Fahrzeugmodellen etc. der Klasse 28. Im Rahmen eines Lizenzverhältnisses mit Volkswagen vertrieb die V.__Z. GmbH unter eigener Marke «Premium ClassiXXs» bis zum 31. Dezember 2012 das Modell des VW Bus T1 mit dem Vermerk «Officially licensed by Volkswagen». Nachdem die V.__Z. GmbH die entsprechende Lizenz per 31. Dezember 2012 gekündigt hatte, jedoch weiter entsprechende Modelle verkaufte, klagte Volkswagen gegen die V.__Z. GmbH u.a. auf Unterlassung des Verkaufs der betroffenen Modelle in Deutschland mit der Begründung, damit würden die Rechte der Klägerin an der oben gezeigten Formmarke verletzt. Diese Klage wurde durch die erste Instanz abgewiesen, jedoch durch die Vorinstanz gutgeheissen; dies im Wesentlichen mit folgender Begründung: Es besteht Verwechslungsgefahr; denn die angegriffenen Modelle...
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