«HYUNDAI» setzt sich gegen «Hyundai (fig.)» nicht durch
«HYUNDAI» setzt sich gegen «Hyundai (fig.)» nicht durch
«HYUNDAI» setzt sich gegen «Hyundai (fig.)» nicht durch
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 10. Januar 2023 wurde ein Antrag der us-amerikanischen Global Trade Services Inc. für die Registrierung der Bildmarke
unter Beanspruchung diverser Produkte aus dem Computerbereich sowie u.a. Fernsehapparate und Lautsprecher für die Unterhaltungselektronik (Klasse 9) publiziert. Gegen diese Eintragung erhob die südkoreanische HD HYUNDAI Co Ltd am 11. April 2022 Widerspruch gestützt auf mehrere Bildmarken mit folgendem Erscheinungsbild:
und Beanspruchung von Waren der Klassen 9 und/oder 14. Mit Entscheid vom 4. April 2023 wies die Widerspruchsabteilung des EUIPO den Widerspruch ab, im Wesentlichen mit der Begründung, es fehle an einer relevanten Zeichenähnlichkeit.
II. Erwägungen unter dem Aspekt der Verwechslungsgefahr (Auszug / teilweise mit wörtlicher Widergabe)
1. Grundsätzliches:
a) Gemäss Art. 8 Abs. 1 Bst. b UMV ist der Schutz für eine Unionsmarke ausgeschlossen, wenn die betroffenen Verkehrskreise aufgrund der Wahrnehmung der Marken und deren beanspruchten...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.