Die A.__Gruppe klagt erfolgreich gegen das Internetangebot einer Uhrenfälschung
Die A.__Gruppe klagt erfolgreich gegen das Internetangebot einer Uhrenfälschung
Die A.__Gruppe klagt erfolgreich gegen das Internetangebot einer Uhrenfälschung
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Die drei Klägerinnen sind Tochtergesellschaften der A.__-Gruppe und aktiv im Bereich des Vertriebs von Produkten der Marke D.__. Die B.__ GmbH besitzt die Internet-Site «C__.ch», über welche sie eine virtuelle Boutique betreibt. Auf diesem Kanal bietet sie ihren Kunden gegen Bezahlung in CHF diverse Waren (z.B. Haushaltgeräte) an. Nach eigenen Angaben kauft sie die bestellten Produkte bei deutschen Unternehmen gegen EUR, um sie, nachdem sie die Ware verzollt hatte, mit der Schweizer Post an die Kunden zu liefern. Die A-Gruppe lancierte im Jahr 2020 ein bestimmtes Uhrenmodell der D.__-Reihe (nachfolgend D__ genannt), welches sie in D.__-Boutiquen und über Wiederverkäufer zum Preis von CHF 577'000.- vertreibt. Die A.__ 1 ist Inhaberin eines international registrierten Designrechts, nachfolgend D-Design genannt, an einer Uhr mit spezifischen Besonderheiten. Zwischen März und April 2022 offerierte die B.__ GmbH über ihren Vertriebskanal eine Uhr – nachfolgend F__ genannt –, welche insbes. am 21. März 2022 zum Preis von CHF 124.50 erworben werden konnte. Diese Uhr wies nach Auffassung der Klägerin diverse Besonderheiten auf, welche mit...
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