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Mindeststreitwert

Die A.__Gruppe klagt erfolgreich gegen das Internetangebot einer Uhrenfälschung

Jurisprudence
Markenrecht
Beim fraglichen Uhrenmodell der Beklagten ging es offensichtlich um eine Fälschung. Angesichts der hohen Preislage für die Originaluhren erachtete das Gericht die für eine Klage nötige Streitsumme ohne weiteres als erreicht. Mit der Fälschung verletzte die Beklagte sowohl Design- als auch Lauterkeitsrecht.
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