«Pallas Kliniken Exzellente Medizin Menschliche Behandlung (fig.)» setzt sich gegen «PK Plaza Kliniken (fig.)» nicht durch
«Pallas Kliniken Exzellente Medizin Menschliche Behandlung (fig.)» setzt sich gegen «PK Plaza Kliniken (fig.)» nicht durch
«Pallas Kliniken Exzellente Medizin Menschliche Behandlung (fig.)» setzt sich gegen «PK Plaza Kliniken (fig.)» nicht durch
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 1. September 2021 wurde die Schweizer Marke 768'646 «PK Plaza Kliniken (fig.)» für die Mediplaza AG mit folgendem Aussehen
für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von pharmazeutischen, medizinischen und veterinärmedizinischen Artikeln sowie Hygienepräparaten der Klasse 35 sowie u.a. ambulante medizinische Versorgung, Dienstleistungen von medizinischen Kliniken sowie medizinische Labor-Analysen der Klasse 44 im Swissreg veröffentlicht. Gegen dieses Zeichen erhob die Pallas Kliniken Gruppe AG am 22. November 2021 Widerspruch gestützt auf ihr Zeichen
unter Beanspruchung von Werbung (Klasse 35) sowie Dienstleistungen von Kliniken, ärztliche Versorgung und Dienstleistungen eines Arztes (Klasse 44). Mit Entscheid vom 9. Mai 2022 hiess das IGE den Widerspruch wegen Verwechslungsgefahr gut, im Wesentlichen weil das jüngere Zeichen als Weiterführung der Dienstleistungslinie zu...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.