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Ein Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs geht zeitlich der Behandlung eines Widerspruchs vor

Ein Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs geht zeitlich der Behandlung eines Widerspruchs vor

Jurisprudence
Markenrecht

Ein Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs geht zeitlich der Behandlung eines Widerspruchs vor

I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)

Die deutsche Digikoo GmbH hatte beim IGE die Schutzausdehnung der internationalen Registrierung Nr. 1'500'512 «DigiPAD» beantragt. Gegen diese Schutzausdehnung erhob die Apple Inc. am 27. Februar 2020 u.a. Widerspruch unter Bezugnahme auf ihre Schweizer Marke Nr. 605'840 «IPAD». Gegen diese Marke stellte die Digikoo GmbH am 17. September 2020 beim IGE einen Löschungsantrag wegen Nichtgebrauchs, mit Ausnahme der Waren «tragbare mobile digitale elektronische Geräte, elektronische Notizblöcke; mobile digitale Elektronikgeräte» der Klasse 9. Mit Verfügung vom 21. September 2020 entschied das IGE, das betroffene Widerspruchsverfahren Nr. 101'285 von Amtes wegen zu sistieren, bis über den Löschungsantrag rechtskräftig entschieden sei. Mit Eingaben vom 10. November und 21. Dezember 2020 beantragte die Apple Inc., das Widerspruchsverfahren Nr. 101'285 sei fortzusetzen, soweit die oben erwähnten Waren betroffen seien. Am 11. Januar 2020 wies das IGE diesen Antrag auf teilweise Aufhebung der Sistierung ab. Gegen diese Verfügung erhob die Apple Inc. am 11. Februar 2021 Beschwerde beim BVGer.

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