iusNet Intellectual Property

Intellectual Property > Kommentierung > Bund > Markenrecht > Prosegur Anwendungsbereich Des Patent Muster und Markenschutz

PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs

PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs

Éclairages
Markenrecht

PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs

I. Ausgangslage

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat sich im vorliegenden Entscheid mit einer Beschwerde gegen zwei abschlägige Widerspruchsentscheide befasst. Hintergrund waren die Widersprüche gegen die Wort-/Bildmarke Nr. 663`250 „PROSEGUR SOCIETÀ DI VIGILANZA“ und gegen die Wortmarke Nr. 663`236 „PROSEGUR“, welche für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35, 37, 39, 41 und 45 hinterlegt worden sind. Gestützt auf die internationale Registrierung Nr. 605`490 „PROSEGUR“ griff die Beschwerdeführerin die vorgenannten Neueintragungen an. Die Widerspruchsmarke wurde am 10. August 1993 eingetragen und am 17. November 1993 mit Anspruch für die Schweiz für verschiedenen Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 39 und 42 veröffentlicht. Im Rahmen der Widerspruchsantwort erhob die Beschwerdegegnerin am 22. Juni 2015 die Nichtgebrauchseinrede nach Art. 12 MSchG. Mit Widerspruchsentscheiden vom 8. September 2016 wies das IGE die Widersprüche ab, weil die zum Markengebrauch vorgebrachten Unterlagen nicht die Glaubhaftigkeit einer Benutzung für die betreffenden Waren und Dienstleistungen darlegen würden.1

Am 11. Oktober 2016 hat die Beschwerdeführerin gegen beide Entscheide Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, welche das Gericht im vorliegenden Verfahren vereint hat. Mit seinem Entscheid vom 14. Juli 2021 hat das BVGer die Beschwerden teilweise gutgeheissen, die Widerspruchsentscheide aufgehoben und die Angelegenheiten zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an das IGE zurückgewiesen.

Im Verfahren vor dem IGE und dem BVGer standen sich folgende Parteien mit folgenden Schutzrechten gegenüber:

...

Anmelderin und Beschwerdegegnerin: Prosegur SA, Società di vigilanza (Schweiz)

iusNet IP 27.02.2022

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.