Die Konkurrentin der Gesuchstellerin um Markeneintragung von «HISPANO SUIZA» ist nicht legitimiert zur Beschwerde gegen diese Eintragung
Die Konkurrentin der Gesuchstellerin um Markeneintragung von «HISPANO SUIZA» ist nicht legitimiert zur Beschwerde gegen diese Eintragung
Die Konkurrentin der Gesuchstellerin um Markeneintragung von «HISPANO SUIZA» ist nicht legitimiert zur Beschwerde gegen diese Eintragung
I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)
Am 7. November 2018 stellte die Hispano Suiza Automobilmanufaktur AG, Zug, für das Zeichen «HISPANO SUIZA» beim IGE ein Gesuch um Markeneintragung für identische oder gleichartige Waren der Klasse 15. Mit Datum vom 22. November 2018 reichte die spanische La Hispano Suiza Fabrica de Automoviles S.A. beim IGE ein Markeneintragungsgesuch ebenfalls für ein Zeichen «HISPANO SUIZA» ein für diverse Waren und Dienstleistungen der Klassen 12, 14, 16, 18, 25 und 41 unter Bezugnahme auf eine us-amerikanische Priorität vom 23. Juli 2018. Nachdem das IGE gegenüber der spanischen Antragstellerin kritisiert hatte, die Begriffe «hispano» und «suiza» seien sich widersprechende Herkunftsangaben machte jene u.a. geltend, die beantragte Marke stelle im Zusammenhang mit jahrhundertelangem Gebrauch als spanische Automobilmarke einen betrieblichen Herkunftshinweis auf die Gesuchstellerin im Sinne eines Fantasiezeichens oder als «secondary meaning» und nicht eine Herkunftsangabe dar. Ihr Eintragungsgesuch habe gegenüber dem Gesuch der Hispano Suiza Automobilmanufaktur AG Priorität und deren Antrag auf Markeneintragung sei...
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