Gesuchsvoraussetzungen für Eintragung von «Absinthe du Val-de-Travers» als geografische Angabe
Gesuchsvoraussetzungen für Eintragung von «Absinthe du Val-de-Travers» als geografische Angabe
Gesuchsvoraussetzungen für Eintragung von «Absinthe du Val-de-Travers» als geografische Angabe
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 7. Februar 2017 gab das Bundesamt für Landwirtschaft (nachfolgend auch Vorinstanz genannt) einem Gesuch der Association interprofessionnelle de l’absinthe (nachfolgend Gesuchstellerin) um die Eintragung von «Absinthe du Val-de-Travers» als geschützte geografische Angabe statt. Gegen diese Verfügung opponierte die Association des Artisans-distillateurs d’Absinthe du Val-de-Travers zusammen mit weiteren Personen am 15. Mai 2017 beim Bundesamt für Landwirtschaft, welches die entsprechenden Anträge mit Entscheid vom 11. Dezember 2018 abwies, u.a. mit der Begründung, die Gesuchstellerin sei repräsentativ und das Pflichtenheft von «Absinthe du Val-de-Travers» verletze weder die Bundesverfassung noch ein Gesetz. Gegen dieses Verdikt erhoben die Gegnerinnen der Gesuchstellerin am 28. Januar 2019 Beschwerde beim BVGer.
Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung an das IGE
Vorbemerkung: Die untenstehende Zusammenfassung behandelt nur die spezifischen verfahrensrechtlichen Fragen zur Gesuchstellung betr. Eintragung von geografischen Angaben und geht nicht ein auf anderweitige verfahrensrechtliche Fragen allgemeiner Natur....
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.