Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Zwar besteht Produkteähnlichkeit, indessen kann höchstens eine entfernte Zeichenähnlichkeit festgestellt werden; denn die Übereinstimmung von «prisun» ist gegenüber den Unterschieden in den Zeichen sekundär. Eine Glaubhaftmachung erhöhter Kennzeichnungskraft von «Capri Sun» scheitert zudem.