Nichtigkeit eines Patents aufgrund einer Änderung der Patentanmeldung wegen einer neuen Merkmalskombination
Nichtigkeit eines Patents aufgrund einer Änderung der Patentanmeldung wegen einer neuen Merkmalskombination
Nichtigkeit eines Patents aufgrund einer Änderung der Patentanmeldung wegen einer neuen Merkmalskombination
I. Ausgangslage
Die Beschwerdeführerin ist ein pharmazeutisches Unternehmen mit Sitz auf den Bermudas (die „Beschwerdeführerin“) und hält zwei europäische Patente. Die Patente, die auch für die Schweiz gelten, beziehen sich auf pharmazeutische Formulierungen der Wirkstoffe Oxycodon und Naloxon zur Behandlung von Schmerzen bei gleichzeitiger Reduzierung von Nebenwirkungen.
Am 10. Mai 2017 erhob die Beklagte (die „Beklagte“) eine Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht (BPatG). Die Beklagte beantragte beim BPatG, den schweizerischen Teil der von der Beschwerdeführerin gehaltenen Patente für nichtig zu erklären. In ihren Schriftsätzen argumentierte die Beklagte unter anderem, dass der Inhalt des Patents über den Inhalt der Anmeldung hinausgehe. Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Erwiderung eine Widerklage ein, in der sie behauptet, dass Anspruch 1 des Schweizer Teils des Patents umformuliert sei.
Am 7. November 2019 gab das BPatG der Nichtigkeitsklage der Beklagten statt, erklärte den Schweizer Teil der beiden europäischen Patente für nichtig und wies die Widerklage ab (BPatG, 7.11.19, O2017_009). Es ist darauf hinzuweisen, dass nur eines der...
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