Wegen CH-Aktivitäten von CH-Töchtern der US-Merck-Gruppe besteht ein genügender Kennzeichnungsbezug von «merck.com» zur Schweiz
Wegen CH-Aktivitäten von CH-Töchtern der US-Merck-Gruppe besteht ein genügender Kennzeichnungsbezug von «merck.com» zur Schweiz
Wegen CH-Aktivitäten von CH-Töchtern der US-Merck-Gruppe besteht ein genügender Kennzeichnungsbezug von «merck.com» zur Schweiz
I. Ausgangslage
Die deutsche Merck KGaA verfügt in der Schweiz über mehrere Marken mit Bezug u.a. auf das Gesundheitswesen. Zusammen mit ihrer Tochter Merck (Schweiz) AG (beide nachfolgend auch Beschwerdeführerinnen bzw. Bf genannt) klagte sie am 6. April 2016 vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich gegen fünf zur US-Gruppe Merck & Co Inc. gehörende Gesellschaften (nachfolgend auch Beschwerdegegnerinnen bzw. Bg genannt), welche ebenfalls Produkte des Gesundheitswesens betreffen und die in den USA und in Kanada über verschiedene Kennzeichenrechte an «Merck» verfügen. Dabei ging es u.a. darum, dass die Klägerinnen bzw. Bf in den Internet- und Social Media-Präsenzen der Bg Kennzeichenverletzungen sahen, weshalb sie die Einschränkung der Internetseiten der Bg in der Schweiz mittels Geotargeting verlangten. Demgegenüber machten die Bg im Wesentlichen geltend, der Inhalt der betroffenen Internet- und Social Media-Präsenzen stelle gar keine Kennzeichennutzung in der Schweiz dar.
In teilweiser Gutheissung der Klagen erkannte das Handelsgericht u.a., es sei der Beklagten verboten, von der Domain «www.msd.ch» auf «merck.com», «...
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