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materielles Kennzeichnungsrecht

Wegen CH-Aktivitäten von CH-Töchtern der US-Merck-Gruppe besteht ein genügender Kennzeichnungsbezug von «merck.com» zur Schweiz

Jurisprudence
Markenrecht
Die Kriterien gemäss der «Joint Recommendation» der WIPO und der Paris Union for the Protection of Industrial Property von 2001 sind wegen heute möglicher Geolokalisationsmassnahmen ausweitend zu interpretieren, was im vorliegenden Fall zur Bejahung eines ausreichenden Bezugs der Internet-Domain «merck.com» des US-Merck-Konzerns zur Schweiz führt.
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