Voraussetzungen für die Geltendmachung der Rechte an sowie aus Patentanmeldungen als Alleinerfinder
Voraussetzungen für die Geltendmachung der Rechte an sowie aus Patentanmeldungen als Alleinerfinder
Voraussetzungen für die Geltendmachung der Rechte an sowie aus Patentanmeldungen als Alleinerfinder
I. Ausgangslage
Es geht um einen Streit zwischen Herrn M. Riedenau (Deutschland) als Kläger) und der Zehnder Group International AG (Schweiz) als Beklagter betreffend die europäischen Patentanmeldungen EP 2829834 (Anmelde-Nr. 13003672) sowie EP 2829836 (Anmelde-Nr. 13003673). Der Kläger beantragt primär, die entsprechenden Anmeldungen seien durch die Beklagte auf ihn zu übertragen. Eventualiter verlangt er (u.a., wobei sämtliche Ansprüche von der alleinigen Berechtigung des Klägers an den betroffenen Rechten ausgehen), es sei festzustellen, dass der Anspruch auf Erteilung der entsprechenden Patente allein ihm zustehe. Im Wesentlichen geht der Streit darüber, wer die in den beiden genannten Patentanmeldungen enthaltenen Besonderheiten erfunden hat. Der Kläger macht geltend, die Beklagte habe ihm diesbezüglich nur Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Es habe zwar ein Beratungsvertrag bestanden, eine Rechtübertragung auf die Beklagte habe jedoch nicht stattgefunden. Die Beklagte weist auf eine erhebliche Zusammenarbeit beider Parteien hin sowie darauf, infolge des Auftragsverhältnisses zwischen ihr und dem Kläger seien die Rechte auf...
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