Ein als Alleinerfinder Auftretender muss erklären können, dass andere involvierte Personen nur sekundär mitwirkten. Andernfalls erkennt das Gericht ungeachtet des Wortlauts der Anträge auf Miterfinderschaft, Weiter geht es um die Voraussetzungen für die Prioritätsbeanspruchung bei Einbezug mehrerer Personen.