Schweizer Patent neu mit Vollprüfung; alternativ dazu neu das Institut der ungeprüften Gebrauchsmuster
Schweizer Patent neu mit Vollprüfung; alternativ dazu neu das Institut der ungeprüften Gebrauchsmuster
Schweizer Patent neu mit Vollprüfung; alternativ dazu neu das Institut der ungeprüften Gebrauchsmuster
Eine Motion beauftragte den Bundesrat am 12.12.2019, einen Gesetzentwurf zur Revision des Schweizer Patentrechts vorzulegen.1 Begründet wurde die Motion insbesondere mit einer für die Benutzer attraktiveren Patentprüfung, welche internationalen Standards entsprechen soll, und einem effizienten und kostengünstigen Einspruchs- und Beschwerdeverfahren. Im Zuge der Änderungen des Patentrechts soll u.a. auch ein ungeprüftes Gebrauchsmuster eingeführt werden. Nachfolgend wird auf ausgewählte Punkte dieser Revision eingegangen.
1. Ausgangslage
Das geltende Bundesgesetz über die Erfindungspatente (PatG)2 sieht bei der Sachprüfung vor Patenterteilung keine Untersuchung der Erfüllung der Patentierbarkeitskriterien «Neuheit» und «Erfinderische Tätigkeit» vor.3 Die Sachprüfung beschränkt sich auf die Fragen der rechtsgenüglichen Offenbarung der Erfindung und des Aufbaus der technischen Unterlagen. Einem Schweizer Patent ist somit keine verlässliche Aussage über dessen Rechtsbeständigkeit inhärent.4
Um ein in der Schweiz gültiges und inhaltlich vollgeprüftes Patent zu erlangen, wenden sich aktuell Schweizer Anmelder an das Europäische Patentamt (EPA). Im Nachgang an die Erteilung eines Europäischen Patents kann dieses in der Schweiz validiert werden. So entfaltet es die Wirkung eines national erteilten Patents durch das IGE, jedoch mit dem wesentlichen Unterschied, dass alle Patentierbarkeitskriterien geprüft worden sind....
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