Schweizer Patent neu mit Vollprüfung; alternativ dazu neu das Institut der ungeprüften Gebrauchsmuster
Schweizer Patent neu mit Vollprüfung; alternativ dazu neu das Institut der ungeprüften Gebrauchsmuster
Schweizer Patent neu mit Vollprüfung; alternativ dazu neu das Institut der ungeprüften Gebrauchsmuster
Aus dem erläuternden Bericht des Bundesrates zur Eröffnung eines Vernehmlassungsverfahrens
1. Wertsteigerung des Schweizer Patents
Aufgrund der heutigen Rechtsgrundlagen ist die Sachprüfung durch das IGE im Rahmen des Schweizer Patents unvollständig, weil die Kriterien der Neuheit sowie der erfinderischen Tätigkeit unberücksichtigt bleiben. Damit besteht ein Nachteil gegenüber dem Europäischen Patent, der oft dazu führt, dass die interessierten Kreise diesem Patent gegenüber dem schweizerischen den Vorrang geben.
Mit der Einführung auch einer Prüfung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit (Stichwort: Vollprüfung) soll eine Parallele zum Europäischen Patent entstehen, welche vor allem für KMU’s einen weniger aufwendigen Weg zum (schweizerischen) Patentschutz eröffnet. Der Vorschlag dient auch sowohl der Transparenz als auch der Rechtssicherheit, indem u.a. sog. «Junk Patents» (Patente, welche die materiellen Schutzvoraussetzungen nicht erfüllen) verhindert werden.
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