iusNet IP express 2.1/2021
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] Der Express Newsletter Mai behandelt zwei kantonale Entscheide, die den Fokus schwergewichtig auf den lauterkeitsrechtlichen Aspekt richten: Gemäss Entscheid HG 20 87 des Obergerichts des Kantons Bern besteht kein Anlass für vorsorgliche Massnahmen zu Gunsten von «Toblerone» im Verhältnis zum Schokoladeriegel «Swissone», da es sowohl an einer markenrechtlichen oder lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsgefahr fehlt als auch an einer wettbewerbsrechtlichen Rufschädigung. Insbesondere, so befand das Gericht, bestehen erhebliche Unterschiede in den Verpackungen, und Rufschädigung liegt nicht vor, weil das angefochtene Produkt in allen Ausprägungen sachlich begründet ist, mithin wird das Zeichen «Toblerone» durch das Schokoladeprodukt «Swissone» nicht gefährdet oder im Ruf geschädigt. |
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