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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Der Oktober Newsletter vermittelt Ihnen einen Überblick über die Rechtsprechung auf Bundesebene einschliesslich zweier Kommentierungen und richtet ferner das Augenmerk auf zwei Entscheide europäischer Instanzen. Das BGer bestätigt in 4A_253/2024 die Auffassung des BVGer, wonach «SAMTHUS» durch die massgebenden Verkehrskreise ohne weiteres als beschreibend, nämlich als Hinweis auf ein Fachgeschäft für Samtprodukte verstanden wird. |
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