iusNet Intellectual Property

Intellectual Property > Gesetzgebung > Bund > Urheberrecht > Inkrafttreten Des Neuen Urheberrechtsgesetzes – Revision Urg

Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes – Revision URG

Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes – Revision URG

Législation
Urheberrecht

Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes – Revision URG

Wesentliche Neuerungen im Urheberrecht, die am 1. April 2020 in Kraft getreten sind

Zusammenstellung (nicht abschliessend) in der Reihenfolge der betroffenen Gesetzesbestimmungen (teilweise mit wörtlichen Auszügen aus der Botschaft des Bundesrats vom 22. November 2017 zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes sowie zur Genehmigung zweier Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und zu deren Umsetzung [BBl 2018 591]
 

  • Art. 2 Abs. 3bis (neu) i.V.m. Art. 29 Abs. 2 Bst. abis (neu): Schutz von Fotografien ohne individuellen Charakter

Fotografien ohne individuellen Charakter waren bis heute urheberrechtlich nicht geschützt, so bedeutend sie auch sein mochten. Neu werden sämtliche Arten Fotografien urheberrechtlich geschützt (zum Schutzumfang siehe unten). Ohne Bedeutung sind dabei die die Qualifikation der Fotografierenden (Professionelle oder Laien) oder die Qualität ihrer Produkte (alltägliche Familien- und Urlaubsfotos etc.). Der Schutz erstreckt sich auch auf durch Infrarot oder Röntgenstrahlen produzierte Bilder, Mikro- und Makrokopien, Abzüge von Negativfilmen sowie Einzelbilder aus visuellen und...

iusNet IP 26.04.2020

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.