Rechtsprechung Der fragliche Abtretungsvertrag wurde zu Unrecht per Internet als unrechtmässig bezeichnet Der fragliche Abtretungsvertrag wurde zu Unrecht per Internet als unrechtmässig bezeichnet Die RapidShare AG und ihre Verantwortlichen verstiessen mit ihrem Geschäftsmodell gegen das URG Die RapidShare AG und ihre Verantwortlichen verstiessen mit ihrem Geschäftsmodell gegen das URG
Der fragliche Abtretungsvertrag wurde zu Unrecht per Internet als unrechtmässig bezeichnet Der fragliche Abtretungsvertrag wurde zu Unrecht per Internet als unrechtmässig bezeichnet
Die RapidShare AG und ihre Verantwortlichen verstiessen mit ihrem Geschäftsmodell gegen das URG Die RapidShare AG und ihre Verantwortlichen verstiessen mit ihrem Geschäftsmodell gegen das URG