Urheberrechtliche Beurteilung von «Embedding»
Urheberrechtliche Beurteilung von «Embedding»
Urheberrechtliche Beurteilung von «Embedding»
Reto M. Hilty *
Oliver Schmid **
Radio- und TV-Veranstalter bieten ihre Sendungen häufig auf ihren Websites in Form von Streams an, auf die entweder «live» (also laufend, zeitgleich und unverändert zur Originalsendung) zugegriffen werden kann oder die als On-Demand-Service (d. h. in Form einer fest gespeicherten Datei) bei Bedarf, also zu einem Zeitpunkt nach der Wahl des Nutzers, abgerufen werden können.
Mithilfe von sog. Embedding können Embedding-Provider den Endnutzern Streams auf ihren eigenen Websites zum Konsum zur Verfügung stellen. Die Streams werden dabei direkt vom Server oder Radio-/TV-Veranstalter abgerufen und von der betreffenden Website abgespielt. Der Datenverkehr wird mithin auf den Servern der Radio-/TV-Veranstalter generiert; diese tragen auch die mit dem Streaming verbundenen Kosten. Der Nutzer kann das Online-Angebot der Radio-/TV-Veranstalter aber konsumieren, ohne auf deren Internetpräsenz zu wechseln.
Dieser Vorgang wirft – soweit es sich bei den von Embedding erfassten Inhalten um geschützte Werke handelt – eine Reihe von urheberrechtlichen Fragestellungen auf, denen im folgenden Beitrag nachgegangen wird...
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