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Zusammenfassende Darstellung der Rechtsprechung des EuGH zum Recht der öffentlichen Wiedergabe

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Durch neue, schnell voranschreitende technische Entwicklungen ist das Recht der öffentlichen Wiedergabe in jüngerer Zeit entscheidend beeinflusst worden. Diese tech­nischen Neuerungen bedingen eine Anpassung des Urheberrechts, sodass das Recht der öffentlichen ­Wiedergabe in der Vergangenheit wie auch jüngst wiederholt Gegenstand höchstrichterlicher nationaler, aber auch europäischer Rechtsprechung war. In einer kasuistischen Rechtsprechung hat der EuGH den Begriff der öffentlichen Wiedergabe als zweigliedriges Tatbestandsmerkmal ausgestaltet. Anhand der einschlä­gigen Urteile werden in diesem Beitrag die vom Gericht entwickelten Tatbestandsmerkmale dargestellt. Die Rechtsprechung des EuGH zum Recht der öffentlichen Wiedergabe ist jedoch vielfältiger Kritik ausgesetzt. Auf diese wird hier ebenfalls eingegangen, zunächst in der Gesamtschau und dann bezogen auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale.
sic! 9/2020

Ändert die Gegenwart die Vergangenheit? –Anmerkungen zum EuGH-Entscheid in Sachen «Filmspeler»

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Entscheid des EuGH vom 26. April 2017 in der Rechtssache C-527/15 Stichting Brein gegen Jan Frederik Wullems (auch handelnd unter dem Namen «Filmspeler»)

Der EuGH hat im vorgestellten Fall den Verkauf eines Medienabspielgeräts als urheberrechtlich unzulässig erklärt. Das macht stutzig. Ausschlaggebend war, dass im Gerät Internetlinks vorinstalliert waren, die den Nutzer auf urheberrechtlich unzulässig verfügbar gemachte Quellen verwiesen. Aufgrund dieser Links stellt der in der Vergangenheit immer zulässig gewesene Verkauf eine Nutzungshandlung und damit, bei Fehlen der Zustimmung des Rechteinhabers, eine Urheberrechtsverletzung dar. Es stellt sich die Frage, was in der EU die Voraussetzungen sind, damit ein Geräteverkauf eine urheberrechtliche Nutzungshandlung darstellt, und ob dies für die Schweiz gleich zu beurteilen ist.
sic! 11/2017

Urheberrechtliche Beurteilung von «Embedding»

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Urheberrecht
Radio- und TV-Veranstalter bieten ihre Sendungen häufig auf ihren Websites in Form von Streams an, auf die entweder «live» (also laufend, zeitgleich und unverändert zur Originalsendung) zugegriffen werden kann oder die als On-Demand-Service (d. h. in Form einer fest gespeicherten Datei) bei Bedarf, also zu einem Zeitpunkt nach der Wahl des Nutzers, abgerufen werden können. Mithilfe von sog. Embedding können Embedding-Provider den Endnutzern Streams auf ihren eigenen Websites zum Konsum zur Verfügung stellen. Die Streams werden dabei direkt vom Server oder Radio-/TV-Veranstalter abgerufen und von der betreffenden Website abgespielt.
sic! 05/2016