Markenschutz in der virtuellen Welt
Markenschutz in der virtuellen Welt
Markenschutz in der virtuellen Welt
Das Metaverse, die neue digitale Welt, gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Der Einzelhandel wird sich zu einem der größten Sektoren im Metaverse entwickeln. In der virtuellen Welt entsteht ein neuer Markt für Produkte und Dienstleistungen, was sich auf das Marketing der Unternehmen auswirkt. Dabei sollte auch ein angemessener Schutz der Marken im Auge behalten werden. Viele Fragen stellen sich zu den Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Welt, insbesondere auch im Markenrecht.
Für den Zugang zum Metaverse werden sogenannte Non-Fungible Token (NFTs) benötigt. Weil diese NFTs die relevanten digitalen Inhalte der Vermögenswerte enthalten, kann die Erstellung und Vermarktung von NFTs, aber auch deren Inhalt, die Immaterialgüterrechte eines Rechtsinhabers verletzen.
Was ist ein "Non-Fungible Token" (NFT)?Alles Digitale kann in ein NFT verwandelt werden. Ein NFT wird als Stellvertreter für digitale oder nicht-digitale Vermögenswerte "geprägt" ("geschaffen", "geschürft"). Digitale Vermögenswerte sind zum Beispiel digitale Bilder, Musik oder Videos. Nicht-digitale Vermögenswerte sind reale Gegenstände, wie physische Werke, Schuhe, Autos oder...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.