HG 18 127.pdf Rechtsprechung Das betroffene Design kann durch die Klägerin gegenüber der Beauftragten mangels genügenden Nachweises einer Berechtigung nicht beansprucht werden Das betroffene Design kann durch die Klägerin gegenüber der Beauftragten mangels genügenden Nachweises einer Berechtigung nicht beansprucht werden
Das betroffene Design kann durch die Klägerin gegenüber der Beauftragten mangels genügenden Nachweises einer Berechtigung nicht beansprucht werden Das betroffene Design kann durch die Klägerin gegenüber der Beauftragten mangels genügenden Nachweises einer Berechtigung nicht beansprucht werden