B-355_2016.pdf Rechtsprechung Hinsichtlich der Marken RUCOCOLOR und RODACOLOR (fig.) für die beanspruchten Waren der Klasse 2 keine Verwechslungsgefahr Hinsichtlich der Marken RUCOCOLOR und RODACOLOR (fig.) für die beanspruchten Waren der Klasse 2 keine Verwechslungsgefahr
Hinsichtlich der Marken RUCOCOLOR und RODACOLOR (fig.) für die beanspruchten Waren der Klasse 2 keine Verwechslungsgefahr Hinsichtlich der Marken RUCOCOLOR und RODACOLOR (fig.) für die beanspruchten Waren der Klasse 2 keine Verwechslungsgefahr