BGE_144_II_386.pdf Rechtsprechung Die Bezeichnung des Produktes als «Lozärner Bier Lager» erweist sich als Verstoss gegen das lebensmittelrechtliche- sowie markenschutzrechtliche Täuschungsverbot Die Bezeichnung des Produktes als «Lozärner Bier Lager» erweist sich als Verstoss gegen das lebensmittelrechtliche- sowie markenschutzrechtliche Täuschungsverbot
Die Bezeichnung des Produktes als «Lozärner Bier Lager» erweist sich als Verstoss gegen das lebensmittelrechtliche- sowie markenschutzrechtliche Täuschungsverbot Die Bezeichnung des Produktes als «Lozärner Bier Lager» erweist sich als Verstoss gegen das lebensmittelrechtliche- sowie markenschutzrechtliche Täuschungsverbot