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Unzulässige Defensivmarke

Das Zeichen «A.__» ist infolge Markenanmassung des Beklagten auf die Klägerin zu übertragen

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht heisst eine Klage auf Markenübertragung wegen missbräuchlichen Markeneintrags des fraglichen Zeichens durch den Beklagten gut. Der Missbrauch ist sowohl lauterkeitsrechtlich als auch – gestützt auf Art. 2 ZGB – markenrechtlich gegeben; denn der Markeneintrag durch den Beklagten erfolgte zwecks Druckerzeugung auf die Klägerin.
iusNet IP 20.12.2022

Mangels Gebrauchsabsicht ist die Marke CH-Nr. 624'864 «WILD HEERBRUGG» als durch einen Rechtsanwalt missbräuchlich eingetragen zu qualifizieren.

Jurisprudence
Markenrecht
Das BGer bestätigt das Urteil der Vorinstanz, wonach die streitige Marke «WILD HEERBRUGG» durch einen Rechtsanwalt missbräuchlich, nämlich ohne Gebrauchsabsicht hinterlegt wurde.
iusNet IP 26.02.2019