Insbesondere wegen der identischen Verwendung des Begriffs "Manufactum" in Alleinstellung durch die neue Marke ist – zumal angesichts der bezüglich der betroffenen Waren nur durchschnittlichen oder gar geringen Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise – auf das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zu schliessen.