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Weiterbenützungsrecht

Das Zeichen «Brasserie Federal» mit Schweizerkreuz im Zürcher HB darf mangels schutzwürdigen Interesses nicht weitergeführt werden

Jurisprudence
Markenrecht
Die das Zeichen «Brasserie Federal» mit Schweizerkreuz schafft Verwechslungsgefahr im Sinne einer Verbindung mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Ein Weiterbenützungsrecht ist nicht nachgewiesen, zumal die betroffene Brasserie kein Traditionsunternehmen ist und auch keine gesamtschweizerische Ausstrahlung aufweist.
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