Die Rechtsdurchsetzung im Internet ist aufwendig und bleibt oft erfolglos. Das gilt auch (und gerade) für das Urheberrecht. Es erstaunt deshalb wenig, dass die Rechteinhaber nach Alternativen suchen und sich für die Einführung von Netzsperren starkmachen. Solche Sperren werfen allerdings zentrale technische und rechtliche Fragen auf. Dieser Beitrag untersucht, ob und inwiefern die heute verfügbaren Arten von Netzsperren technisch wirksam sind und ob die Einführung solcher Sperren im URG verhältnismässig und mit den geltenden Konzepten des schweizerischen Urheberrechts vereinbar wäre.