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Strafverfahren

Die strafrechtliche Beurteilung von Urheberrechtsverletzungen durch Werke zweiter Hand setzt Gutachten voraus

Jurisprudence
Urheberrecht
Bei der Prüfung von Strafanträgen wegen Urheberrechtsverletzungen mit Bezug auf Werke zweiter Hand sind Gutachten von Sachverständigen entscheidrelevant. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft sie von Amtes wegen anzufordern.
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