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Medienberichterstattung im Internet mit Sendungen Dritter

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Urheberrecht
Die Rechtmässigkeit der ausschnittsweisen Nutzung nicht lizenzierter Fernsehsendungen auf digitalen Plattformen von Medienunternehmen hängt in der Regel davon ab, ob eine gesetzliche Schranke anwendbar ist. Der vorliegende Beitrag greift mit der Zitatschranke und der Schranke zugunsten aktueller Berichterstattung zwei der wichtigsten Schranken heraus und prüft deren Voraussetzungen im Kontext neuer Medien. Ziel ist die Klärung allgemeiner und spezifischer Fragen, die sich bei der Anwendung von Art. 25 und Art. 28 Abs. 2 URG im Rahmen ausgewählter Nutzungsformen stellen, namentlich bei der Erstellung von «Live-Tickern», der Zusammenstellung von «Highlights» und bei multimedial illustrierten ausführ­licheren Beiträgen. Dabei wird abgesehen von urheberrechtlichen Aspekten auch das Recht der verwandten Schutzrechte der Sendeunternehmen umfassend berücksichtigt.
sic! 02/2019