Das Gericht bestätigt, dass dem Zeichen die verlangte Unterscheidungskraft fehlt. Es enthält keine in sich geschlossene Grafik, sondern erweist sich als ein sich endlos wiederholendes Flächenmuster. Mit Blick auf die betroffenen Produkte geht es um eine dekorative Gestaltung mit im Vergleich zu ihrem geometrischen Charakter nur sekundär wirksamen Blumen-Elementen.