iusNet Intellectual Property

Kennzeichnungskraft

«zämä (fig.)» setzt sich gegen «ZARA (fig.)» durch – Zur Rolle des Umlauts bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit

Éclairages
Markenrecht
Zwischen der Widerspruchsmarke ZARA (fig.) und der angefochtenen Marke zämä (fig.) besteht nur eine geringe visuelle Ähnlichkeit. Eine Verwechslungsgefahr liegt aufgrund des unterschiedlichen Gesamteindrucks nicht vor.
Thomas Probst
iusNet IP 31.10.2024

«CAFFETTINO» setzt sich gegen «Cafettone» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-5276/2022 v. 17.9.2024

Die Beschwerde gegen den Entscheid des IGE wird gutgeheissen, weil es die im Entscheid abgewiesenen Produkte der jüngeren Marke zu Unrecht als im Verhältnis zu denjenigen der Widerspruchsmarke verwechslungsgefährdend qualifiziert hatte.
iusNet IP 31.10.2024

«ZARA (fig.)» setzt sich gegen «zämä (fig.)» für Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Entgegen dem IGE besteht keine Verwechslungsgefahr für Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen. Dabei steht im Vordergrund, dass (auch) die französisch- oder italienisch-sprachigen Kreise im Wortklang einen Unterschied zwischen «ä» und «a» erkennen sowie dass «Zara» (auch) in diesen Kreisen als Fantasiebezeichnung wirkt, während «zämä» als deutsch-schweizerischer Ausdruck verstanden wird.
iusNet IP 31.10.2024

Der orangen Farbe von Veuve Clicquot fehlt mangels relevanter Benutzung die Kennzeichnungskraft

Jurisprudence
Markenrecht
Das EUG widerspricht der Vorinstanz, wonach die fragliche Marke derivative Unterscheidungskraft erworben habe. Dabei betont es die Notwendigkeit direkter Beweise. Presseartikel und andere Publikationen sind relevant, wenn sie belegen, dass ein Zeichen als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen in einem bestimmten geografischen Umfeld wirkte.
iusnet IP 23.04.2024

Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen

Jurisprudence
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die Vorinstanz hat zu Unrecht das Vorliegen einer Agentenmarke verneint; denn das fragliche «Distributership Agreement» ist auch ihr zuzuschreiben, obwohl sie nicht als Partei auftrat. Gleichzeitig wird eine lauterkeitsrechtlich relevante Kennzeichnungskraft von «Glubschi» verneint; denn dieses Zeichen entfalte eine die Waren beschreibende Wirkung.
iusNet IP 27.02.2024

«Zwei Kreise (fig.)» von Mastercard setzt sich gegenüber «Savl (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
«Zwei Kreise (fig.) setzt sich gegen das jüngere Zeichen «Savl (fig.)» trotz relevanter Produkte-, jedoch infolge fehlender Zeichenähnlichkeit nicht durch; dies auch angesichts der erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise. Daran ändert die sinngemäss als durchschnittlich bezeichnete Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nichts.
iusNet IP 19.02.2023

Die Widerspruchsmarke «Canna (fig.)» setzt sich gegen «Cannatonic» teilweise durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Übernahme von «canna» durch die jüngere Marke bewirkt Zeichenähnlichkeit. Jedoch besteht bezüglich «Canna» als Blumenname ein absolutes Freihaltebedürfnis. Deshalb gilt der Widerspruch nur für die Produkteähnlichkeit zwischen den pflanzenwuchsfördernden Produkten wie Düngemittel der Widerspruchsmarke und Pflanzenschutzmittel des jüngeren Zeichens.
iusNet IP 23.08.2021

«Midnight Black Ice Storm» verletzt «Black Ice» / «Boardwalk Breeze» ist nicht verletzend gegenüber «Bayside Breeze»

Jurisprudence
Markenrecht
Alle Marken betreffen ähnliche Produkte. Verwechslungsgefahr besteht zwischen «Black Ice» (mit starker Unterscheidungskraft) und «Midnight Black Ice Storm» insbes. wegen Übernahme von «black» sowie «ice». Verwechslungsgefahr fehlt zwischen «Bayside Breeze» (ohne relevante Unterscheidungskraft) und «Boardwalk Breeze»: Nur ein Wort wird übernommen und die Verpackungen sind sehr unterschiedlich.
iusNet IP 26.04.2021

Verwechslungs​fähigkeit von «Twins» – Nomen est Omen?

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Zum Schutzumfang von dreidimensionalen Marken in der Europäischen Union

Waren- und Verpackungsformen können als Marke eingetragen und monopolisiert werden, in der Praxis ­jedoch ist die Registrierung einer Formmarke oder ihre Durchsetzung Dritten gegenüber nicht immer leicht. Das Europäische Gericht hat in seinem jüngsten Entscheid den Schutzumfang von Warenformmarken erheblich gestärkt und namentlich den Erfahrungssatz, dass die angesprochenen Verkehrskreise sich insbesondere an Wortelementen und weniger an Bild- oder Formelementen orientieren, zumindest ins Wanken gebracht.
sic! 12/2020