iusNet Intellectual Property

Kennzeichenrecht

Farbbezeichnung RED kombiniert mit dem Begriff eines Tiers, ob real oder Fantasie wie z.B. DRAGON, genügen für eine Verwechslungsgefahr zur bekannten Marke RED BULL

Éclairages
Markenrecht
Das Bundesverwaltungsgericht heisst den Widerspruch der bekannten Marke RED BULL gegen das entfernt ähnliche Zeichen RED DRAGON, beide in Klasse 32, aufgrund von mittelbarer Verwechslungsgefahr gut und hält darüber hinaus fest, dass der Bestandteil RED trotz englischer Bezeichnung einer Grundfarbe für Energydrinks nicht beschreibend sei.
Fabio Versolatto
iusNet IP 19.02.2023

«RED BULL» setzt sich gegen «RED DRAGON» durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-444/2022 v. 11.1.2023

Die Verwechslungsgefahr zwischen «RED BULL» und «RED DRAGON» wird durch das Gericht bestätigt. Zwar wecken Energiegetränke lediglich eine geringe Aufmerksamkeit; jedoch geniesst die Widerspruchsmarke dank erhöhter Bekanntheit einen erweiterten Schutzbereich, und auf Seite beider Zeichen bleibt das Bild eines roten wilden Tieres in Erinnerung.
iusNet IP 19.02.2023

Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

Articles thématiques

Entscheidung des EuGH vom 12. September 2019 in der Rechtssache C-541/18 «#darferdas?»

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vorliegenden Urteil mit der Relevanz von weniger wahrscheinlichen Verwendungsarten einer Marke im Rahmen der Prüfung von deren Unterscheidungskraft auseinanderzusetzen. Er hat dabei seine bisherige Rechtsprechung, gemäss welcher es auf die wahrscheinlichste Benutzungweise ankommt, weiter nuanciert. Mit der vorliegenden Entscheidung bezeichnet der EuGH auch praktisch bedeutsame und naheliegende Benutzungsformen in der jeweiligen Branche als bei der Prüfung der Unterscheidungskraft massgeblich.
sic! 4/2021