Dieser Beitrag widmet sich den im Vorentwurf vom 11. Dezember 2015 zur Änderung des Urheberrechts präsentierten Neuerungen im Bereich der Providerhaftung. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden auf ihre Praxistauglichkeit und technische Machbarkeit hin untersucht. Wo dies sinnvoll erscheint, wird auf entsprechende Erfahrungen von Gesetzgebern in der EU und den USA rekurriert. Die Autorin ist der Ansicht, dass der Vorentwurf einerseits den Internet-Providern überhöhte Pflichten auferlegt, andererseits den Spezifika urheberrechtsintensiver Branchen nur ungenügend Rechnung trägt. Diesen Schwierigkeiten könnte jedoch mit einigen Anpassungen beigekommen werden. Schwerer wiegt allerdings die Befürchtung, dass einige der vorgesehenen Instrumente in den nächsten Jahren aufgrund der technologischen Entwicklung an Wirksamkeit einbüssen werden.