iusNet Intellectual Property

Internet

Bundesverwaltungsgericht verwehrt eine nachträgliche Beschwerdebegründung und lässt sich auch von einem Affidavit ohne zusätzlich taugliche Gebrauchsbelege nicht überzeugen

Éclairages
Markenrecht
Wer gegen einen Widerspruchsentscheid Beschwerde einreicht und es dabei unterlässt, die Beschwerde materiell zu begründen, riskiert selbst im Falle eines «rechtzeitigen», ausdrücklichen Vorbehalts der Nachreichung der Begründung und trotz Gewährung einer Nachfrist seitens des Gerichts (keine Heilung des Mangels) das Nichteintreten auf die Beschwerde.
Fabio Versolatto
iusNet IP 30.08.2021

Die Einrede des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke «E*trade (fig.)» gegenüber «e trader (fig.)» setzt sich (u.a) wegen Nichteintretens auf die Beschwerde der Widersprechenden definitiv durch

Jurisprudence
Markenrecht
Nichteintreten auf die Beschwerde zum Thema Nichtgebrauch aus dem Grunde, dass die Beschwerde selber ungenügend begründet war. Dabei sind insbes. die im Rahmen eines obiter dictum gelieferten grundsätzlichen Hinweise zum relevanten inländischen Markengebrauch im Zusammenhang mit dem Internet von Interesse.
iusNet IP 23.08.2021

«Unverhältnismässig, weil unwirksam»? Zur Verhältnismässigkeit von Zugangssperren im Internet*

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Urheberrecht
Technische Zugangssperren zu einzelnen Websites wurden bzw. werden derzeit im Rahmen der Revision verschiedener Erlasse diskutiert. Politisch sind diese sog. Netzsperren umstritten. Auch in der juristischen Lehre werden die Sperren als unverhältnismässig kritisiert, dies namentlich aufgrund ihrer beschränkten technischen Wirksamkeit. Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage der Verhältnismässigkeit von Zugangssperren, ohne dabei auf deren technische Grundlagen Bezug zu nehmen. Die Autoren kommen zum Schluss, dass Zugangssperren – abhängig von ihrer konkreten gesetzlichen Ausgestaltung – grundsätzlich verhältnismässig sind.
sic! 07-8/2018

Keine Netzsperren im Urheberrecht

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Urheberrecht
Die Rechtsdurchsetzung im Internet ist aufwendig und bleibt oft erfolglos. Das gilt auch (und gerade) für das Urheberrecht. Es erstaunt deshalb wenig, dass die Rechteinhaber nach Alternativen suchen und sich für die Einführung von Netzsperren starkmachen. Solche Sperren werfen allerdings zentrale technische und rechtliche Fragen auf. Dieser Beitrag untersucht, ob und inwiefern die heute verfügbaren Arten von Netzsperren technisch wirksam sind und ob die Einführung solcher Sperren im URG verhältnismässig und mit den geltenden Konzepten des schweizerischen Urheberrechts vereinbar wäre.
sic! 12/2017

Die Passivlegitimation bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen nach Art. 62 Abs. 1 lit. a und b URG – insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

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Urheberrecht
Die Passivlegitimation bei urheberrechtlichen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen ist mit vielen Unklarheiten verbunden. Diese multiplizieren sich, wenn es zu Urheberrechtsverletzungen im Internet kommt. Im vorliegenden Artikel soll versucht werden, mehr Klarheit zu schaffen. Sowohl auf dogmatischer Ebene als auch für die praktische Anwendung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet.
sic! 09/2017

Inpflichtnahme der Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen: Ist die Umsetzung der Providerhaftung im Vorentwurf vom 15. Dezember 2015 zum URG geglückt?

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Urheberrecht
Dieser Beitrag widmet sich den im Vorentwurf vom 11. Dezember 2015 zur Änderung des Urheberrechts präsentierten Neuerungen im Bereich der Providerhaftung. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden auf ihre Praxistauglichkeit und technische Machbarkeit hin untersucht. Wo dies sinnvoll erscheint, wird auf entsprechende Erfahrungen von Gesetzgebern in der EU und den USA rekurriert. Die Autorin ist der Ansicht, dass der Vorentwurf einerseits den Internet-Providern überhöhte Pflichten auferlegt, andererseits den Spezifika urheberrechtsintensiver Branchen nur ungenügend Rechnung trägt. Diesen Schwierigkeiten könnte jedoch mit einigen Anpassungen beigekommen werden. Schwerer wiegt allerdings die Befürchtung, dass einige der vorgesehenen Instrumente in den nächsten Jahren aufgrund der technologischen Entwicklung an Wirksamkeit einbüssen werden.
sic! 04/2017

Providerhaftung – auf dem Weg zum Urheberverwaltungsrecht?

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Urheberrecht
Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das Urheberrecht modernisiert und im Namen der Pirateriebekämpfung eine Reihe neuer Pflichten für Internet-Service-Provider eingeführt werden sollen. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Vorschläge vor dem Hintergrund einer Darstellung der Grundzüge der Providerhaftung, also der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Internet-Service-Providern im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen, die von Dritten unter Verwendung ihrer Dienste begangen werden. Er kommt zum Schluss, dass der Gesetzesentwurf in diesem Bereich weit über das Ziel hinausschiesst und grundlegend überarbeitet werden muss.
sic! 03/2016