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Geografische Herkunftsbezeichnung

Emmentaler wird von den massgeblichen Verkehrskreisen als Käsesorte und nicht als Marke verstanden

Éclairages
Markenrecht
Das Gericht schloss sich der Beschwerdekammer des EUIPO an, die festgestellt hatte, dass der Markenschutz von «Emmentaler» für «Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Emmentaler» abzulehnen sei.
Sebastian Saissi
iusNet IP 27.02.2024

Ein schraffiertes Muster von Prada ist nur für einen Teil der Produkte schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht

R 827/2023-2

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

EUIPO R 827/2023-2 v. 19.12.2023

Die beantragten schraffierten Muster bzw. Dreieckformen erweisen sich mit Bezug auf die (noch) streitigen Waren und/oder Dienstleistungen als ohne jede Unterscheidungskraft: Für die Waren fehlt die nötige Unabhängigkeit vom Erscheinungsbild, und hinsichtlich der Dienstleistungen erscheint das Zeichen lediglich als dekoratives Element.  
iusNet IP 27.02.2024

Das Zeichen «EMMENTALER» für «Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung "Emmentaler"» ist keine zulässige Unionsmarke

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, dass das Zeichen «EMMENTALER» für die Waren der Klasse 29 «Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung ‘Emmentaler’» in Deutschland beschreibend wirkt und daher nicht als Unionsmarke eintragungsfähig ist.
iusNet IP 25.06.2023