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Erntegut

Die Früchte des verbotenen Baumes?

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Zur Unterscheidung von «Sortenbestandteilen» und «Erntegut»

Das Sortenschutzrecht regelt den gewerblichen Schutz neuer Pflanzenzüchtungen. Die Person, welche den Sortenschutztitel innehat, hat das Recht, ihre Sorte vor unerwünschter gewerbsmässiger Nutzung zu schützen. Nicht abschliessend geklärt ist bislang, wie bei vielen Immaterial­güterrechten, wo genau die Grenzen des Sortenschutzes liegen. Diese ­Unklarheiten beim Schutzumfang und insbesondere die Abgrenzung der Begriffe «Sortenbestandteile» bzw. «Vermehrungsmaterial» einerseits und «Erntegut» andererseits bringen erhebliche Unsicherheiten mit sich und erfordern eine sorg­fältige Prüfung der einschlägigen Bestimmungen. Der Europäische Gerichtshof hat sich in seinem jüngsten Entscheid dieser Frage von grund­legender Natur angenommen und dabei die Notwendigkeit bejaht, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Förderung der Entwicklung neuer Pflanzensorten und der Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion sowie der Marktversorgung herzustellen. Dies insbesondere durch die Beschränkung des Schutzumfangs für das sogenannte «Erntegut».
sic! 10/2020