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Erfinderqualität

Künstliche Intelligenz (KI) kann nicht als Erfinder gelten

Jurisprudence
Patentrecht

11 W (pat) 5/21 v. 11.11.2021

KI kann gemäss deutscher Gesetzgebung nicht Erfinder oder Miterfinder sein; denn bei der verlangten Namensnennung geht es um das Recht auf Anerkennung der Erfinderqualität. Indessen wird der Fall an die Vorinstanz zurückgewiesen mit dem Hinweis, sie hätte auf gewisse im Anmeldeformular genannte Angaben zur Erfinderbenennung eingehen müssen.
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