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Banale Bildelemente

Verwechslungsgefahr zwischen der Marke 618’425 „[Winkel] (fig.)“ und der Marke CH 677’453 „[Winkel] (fig.)“

Jurisprudence
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke kann zwar nicht für das durch sie verwendete abstrakte Winkelsymbol, jedoch für konkrete Gestaltung des Winkels Schutz beanspruchen. Durch die grafische Gestaltung hebt sich die schwache Widerspruchsmarke von der noch schwächeren angefochtenen Marke ab. Dabei liegen beide gerade noch ausserhalb der Sphäre des Gemeingutes.
iusNet IGR 19.08.2018