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Die dreidimensionale Darstellung eines medizinischen Inhalators gehört zum Gemeingut

Jurisprudence
Markenrecht

Die dreidimensionale Darstellung eines medizinischen Inhalators gehört zum Gemeingut

Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise erblicken in der betroffenen Darstellung einen Inhalator für die beanspruchten Produkte.
IusNet IP 29.08.2024

Beschwerde gegen das nach bundesgerichtlichem Rückweisungsentscheid ergangene Urteil O2023_004 vom 12. Oktober 2023 des Bundespatentgerichts betr. Verletzung des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 455 556 B1

Jurisprudence
Patentrecht
Immaterialgüterrechtliches Prozess- und Zwangsvollstreckungsrecht

Beschwerde gegen das nach bundesgerichtlichem Rückweisungsentscheid ergangene Urteil O2023_004 vom 12. Oktober 2023 des Bundespatentgerichts betr. Verletzung des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 455 556 B1

Bindungswirkung eines bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheids. Nach Zurückverweisung durch das BGer hatte das BPatGer nicht nur – wie vorgegeben – die Neuheit des Schutzanspruchs gemäss Eventualantrag bejaht, sondern auch umfassend geprüft, ob der Schutzanspruch gemäss Eventualantrag auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und diesen verneint.
IusNet IP 25.06.2024

«HYUNDAI» setzt sich gegen «Hyundai (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

«HYUNDAI» setzt sich gegen «Hyundai (fig.)» nicht durch

Das jüngere Zeichen schafft im Vergleich zur Widerspruchsmarke keine relevante Verwechslungsgefahr: Es geht um reine Bildmarken ohne sinnhafte Bedeutung mit Bezug auf die beanspruchten Produkte. Insbes. werden in der angefochtenen Marke nicht auf Anhieb Buchstaben erkannt, weil sie keine für «Hyundai» übliche waagrechte Linien aufweist.
IusNet IP 25.06.2024

Dem fraglichen Klangzeichen fehlt mit Bezug auf seine Verwendung im Transportsektor die nötige Unterscheidungskraft

Jurisprudence
Markenrecht

Dem fraglichen Klangzeichen fehlt mit Bezug auf seine Verwendung im Transportsektor die nötige Unterscheidungskraft

Das fragliche Zeichen ist sehr kurz und enthält nur vier wahrnehmbare Töne. Mit Bezug auf die beanspruchten Produkte wird es lediglich als funktionales Klangelement im Sinne einer Ansage oder eines Werbemittels wahrgenommen, weshalb ihm die nötige Unterscheidungskraft abgeht.
IusNet IP 25.06.2024

Die beantragte Positionsmarke für Brillen ist nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht

Die beantragte Positionsmarke für Brillen ist nicht schutzfähig

Die beantragten Vielecke für die Fixierung von Brillenbügeln sind nicht als Positionsmarke schutzfähig: Sie werden durch die massgebenden Verkehrskreise trotz erhöhter Aufmerksamkeit beim Brillenkauf nicht als Unterscheidungsmerkmal, sondern nur als dekoratives Element wahrgenommen.
IusNet IP 25.06.2024

Das betroffene Tür- und Fensterfallen-Design entfaltet die verlangte Eigenart

Jurisprudence
Designrecht

Das betroffene Tür- und Fensterfallen-Design entfaltet die verlangte Eigenart

Entgegen der Vorinstanz qualifiziert das Gericht das angefochtene Design als ausreichend unterscheidungskräftig im Sinne der verlangten Eigenart. Im Vordergrund steht dabei die besondere Fokussierung der Benützer auf die betroffenen Tür- oder Fensterfallen einschliesslich deren Berührung mit der Hand.
IusNet IP 25.06.2024

«NOT MILK» ist für die beanspruchten Produkte (Lebensmittel ohne Milchbestandteile) nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht

«NOT MILK» ist für die beanspruchten Produkte (Lebensmittel ohne Milchbestandteile) nicht schutzfähig

Das EUG bestätigt den beschreibenden Charakter des fraglichen Zeichens. Die besondere Darstellung und Farbgebung treten gegenüber dem klar und direkt verständlichen beschreibenden Aspekt des Ausdrucks «not milk» in den Hintergrund.
IusNet IP 25.06.2024

Der fraglichen Fotografie fehlt für die streitigen Produkte (Druckerzeugnisse, Fotografien etc.) die nötige Unterscheidungskraft

Jurisprudence
Markenrecht

Der fraglichen Fotografie fehlt für die streitigen Produkte (Druckerzeugnisse, Fotografien etc.) die nötige Unterscheidungskraft

Das fragliche Zeichen ist in Deutschland weitgehend bekannt als Szene, in welcher ein Grenzpolizist der DDR in den Westen flüchtet. Ihm fehlt die nötige Unterscheidungskraft; denn mit Blick auf die streitigen Waren (Druckerzeugnisse, Fotografien, Schreibwaren, Büroartikel etc.) wirkt es lediglich als dekoratives Element bzw. beschreibend und nicht als Herkunftshinweis.
IusNet IP 25.06.2024

«SAMTHUS» erweist sich für Waren mit Bezug auf Samt-Textilien als beschreibend

Jurisprudence
Markenrecht

«SAMTHUS» erweist sich für Waren mit Bezug auf Samt-Textilien als beschreibend

Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «SAMTHUS» mit Blick auf die streitigen Waren, da sie im Zusammenhang mit Samt-Textilien stehen, ohne weiteres als Hinweis auf die Produkte.
IusNet IP 25.06.2024

«OXYCARE» wirkt für die streitigen Produkte (Sauerstofftherapie i.w.S.) als beschreibend

Jurisprudence
Markenrecht

«OXYCARE» wirkt für die streitigen Produkte (Sauerstofftherapie i.w.S.) als beschreibend

Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «OXYCARE» mit Blick auf die streitigen Geräte und Dienstleistungen ohne weiteres als Hinweis auf diese Produkte.
IusNet IP 25.06.2024

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