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Teilweiser Verstoss gegen Urheberrecht an Grillgeräten «Feuerring» durch Konkurrenzprodukte

Teilweiser Verstoss gegen Urheberrecht an Grillgeräten «Feuerring» durch Konkurrenzprodukte

Jurisprudence
Urheberrecht

Teilweiser Verstoss gegen Urheberrecht an Grillgeräten «Feuerring» durch Konkurrenzprodukte

I. Ausgangslage betr. Urheberrecht sowie Lauterkeitsrecht (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)

A.___ (Kläger) hat ein «Feuerring D» genanntes Gerät sowie mehrere Varianten davon für das Garen von Lebensmitteln geschaffen, wobei alle aus Stahlschalen mit unterschiedlichem Aufriss und Durchmesser bestehen. Seit dem 16. März 2011 war auf ihn auch die Schweizer Marke Nr. 613117 «Feuerring» für Waren und Dienstleistungen der Klassen 6, 11 und 21 eingetragen. Gemäss dem Kläger haben B.__ (Beklagter 1 / anfänglich Einzelunternehmer und später einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der C.___ GmbH) sowie die C.___ GmbH (Beklagte 2) Urheberrechte des Klägers sowie Lauterkeitsrecht verletzt, indem sie seine «Feuerringe» (im Urteil z.T. mit Foto gezeigt) nachgeahmt (im Urteil mittels Zeichnungen dargestellt) und in der Werbung für ihre Nachahmungen ausdrücklich auf den «Feuerring» Bezug genommen hätten. Abgesehen von einem Streit über die zeitlichen Entstehungsphasen der «Feuerringe» und der behaupteten Nachahmungen machten die Beklagten u.a. geltend, der klägerische «Feuerring» geniesse keinen urheberrechtlichen Schutz.

Teilweise Gutheissung der Klage...

iusNet IP 14.12.2021

 

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