Produkte aus künstlicher Intelligenz sind nicht urheberrechtsfähig
Produkte aus künstlicher Intelligenz sind nicht urheberrechtsfähig
Produkte aus künstlicher Intelligenz sind nicht urheberrechtsfähig
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Stephen Thaler (nachfolgend Kläger) beantragte beim United States Copyright Office die urheberrechtliche Registrierung der Darstellung “A Recent Entrance to Paradise” mit folgendem Aussehen:
Dabei machte er geltend, das Werk sei durch ein ihm gehörendes Computersystem geschaffen worden, welches als Urheber gelte, wobei ihm als Eigentümer des Systems das Urheberrecht aufgrund eines Auftragswerks («work made for the hire») zustehe. Das United States Copyright Office wies dieses Begehren ab mit der Begründung, das betroffene Werk sei urheberrechtlich nicht schützbar, weil ihm keine menschliche Urheberschaft zugrunde liege. Gegen diese Beurteilung wandte der Kläger sich an den United States District Court for the District of Columbia.
Abweisung der Klage
II. Erwägungen unter dem Aspekt des Urheberrechts (Auszug)
1. Grundsätzliches:
a) Art. 102 (a) des 17 U.S.C. (Copyright Act) setzt für den Urheberrechtsschutz ein «original work of authorship» im Sinne einer unmittelbar...
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