Das nationale Familienrecht setzt sich nicht ohne weiteres gegen den durch die EU angestrebten Schutz der Urheberrechte durch
Das nationale Familienrecht setzt sich nicht ohne weiteres gegen den durch die EU angestrebten Schutz der Urheberrechte durch
Das nationale Familienrecht setzt sich nicht ohne weiteres gegen den durch die EU angestrebten Schutz der Urheberrechte durch
I. Ausgangslage
Die Bastei Lübbe GmbH & Co. KG (nachfolgend Bastei) verfügt über die Urheberrechte und verwandten Schutzrechte des Tonträgerherstellers an der Hörbuchfassung eines Buches. Herr Strotzer ist Inhaber eines Internetanschlusses, über welchen das betroffene Hörbuch am 8. Mai 2010 einer unbegrenzten Anzahl von Nutzern einer Internet-Tauschbörse zum Herunterladen angeboten wurde. Die Bastei mahnte Herrn Strotzer deshalb wegen Verletzung ihres Urheberrechts ab. Mangels Erfolgs dieses Vorgehens verklagte die Bastei Herrn Strotzer anschliessend auf Zahlung von Schadenersatz. Der Beklagte bestreitet, die Urheberrechtsverletzung selber begangen zu haben und macht geltend, sein Internetanschluss sei hinreichend gesichert gewesen. Ausser ihm hätten auch seine im gleichen Haus wohnenden Eltern grundsätzlich Zugriff auf den massgebenden Anschluss gehabt; dabei hätten sie jedoch weder das Werk auf ihrem Computer noch überhaupt Kenntnis von seiner Existenz gehabt oder das Tauschbörsenprogramm genutzt.
Nach der Auffassung des Landesgerichts München I trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die geltend gemachte Urheberrechtsverletzung. Jedoch...
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